Auf jeder Reproduktion müssen folgende Angaben vermerkt sein “Vorname + Name des Fotografen / Opale”
Für jeden Verstoss gegen diese Verpflichtung wird eine Schadenersatzsumme berechnet, die dem Vierfachen des Lizenzpreises entspricht, und zwar völlig unabhänging von eventuellen anderen Schadenersatzansprüchen für die Nicht-Einhaltung dieser Verpflichtung, die insbesondere der Fotograf stellen könnte.
Im Rahmen der Reproduktion der Fotografien die Veröffentlichung eines Ausschnittes (Neukadrierung) einzig und allein aus technischen Gründen gestattet, unter der ausdrücklichen Bedingung, dass sie die Fotografie nicht entstellt.
Für bestimmte Fotografien, die auf der Internetseite angezeigt werden, gelten Nutzungseinschränkungen in Bezug auf die Form, das Land, die Anzahl der Reproduktionen und Anderes. Der Lizenzkäufer verpflichtet sich bevor er die erworbenen Nutzungsrechte ausübt, diese Bedingungen im voraus zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten,.
Alle auf der Internetseite der Agentur Opale angezeigten Fotografien dürfen kein zweites Mal oder in irgendeiner anderen Form wiederverwendet werden, als in der vorstehend erwähnten oder ausdrücklich von der Firma Opale genehmigten Form. Die Fotos dürfen insbesondere nicht in Datenbanken oder anderen Datensammlungen gespeichert werden ohne vorherige und schriftliche Genehmigung der Agentur Opale.
Der Lizenzkäufer muss bei der Bestellung exakt angeben, in welcher Form, auf welchem Druckträger, er das Foto reproduzieren und verwenden will. Jegliche Reproduktion oder Verwendung in anderer Form als die in der Bestellung präzisierten ist strengstens verboten.
Der Lizenzkäufer verpflichtet sich der Agentur alle für die Erstellung der Rechnung der Nutzungsrechte notwendigen Belege der Veröffentlichungen zuzuschicken.
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III. Anwendbares Recht - Rechtsstand.
Der vorliegende Vertrag sowie das Verhältnis zwischen den Lizenzkäufern oder Dritten, an welche die Lizenzkäufer die Nutzungsrechte weitergeben, und der Agentur Opale unterliegen der französischen Rechtssprechung und den französischen Gesetzen.
Demzufolge sind für alle Streitfälle oder Beanstandungen der Vertragsverhältnisse oder Nutzungsbedingungen der Fotografien und die an die Reproduktion gebundenen Folgen die Pariser Gerichte zuständig.
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